Anders sieht es bei der Sterbegeldversicherung aus. Hier kann man mit monatlichen kleinen Beträgen eine Summe ansparen. Wichtig ist hier zu wissen, dass es keiner Gesundheitsprüfung bedarf und das ein Bezugsrecht hinterlegt ist, welches unwiderruflich ist. Auch so können Ihre Ersparnisse vor dem Zugriff „Dritter“ sich gestellt werden, für den einen Zweck.
Wer ist eigentlich „Dritte“?
In diesem Fall ist das Sozialamt gemeint. Dann wenn es darum geht eine Pflegeeinrichtung zu beziehen, muss man schauen, was an Gelder da ist und was auch ein Heimaufenthalt monatlich kostet. Viele Familien kommen da schnell an die Grenze des machbaren. Und sobald das eigene Vermögen verbraucht ist, kommt das Sozialamt für die Heimkosten auf. Nicht aber ohne vorher alles genau geprüft zu haben.
Gemeint ist das Sozialamt bzw. der Kreis. Selbst eine Sterbegeldversicherung, in der kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen ist, könnte gegebenenfalls gekündigt werden.
Es ist ein sehr umfangreiches Thema, deshalb sprechen Sie uns an, wir vereinbaren einen Termin und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.